Alle Preise der Tabelle (Küchen- Jagdmesser etc.) beinhalten die Reparatur von Klingenausbrüchen (sog. Scharten) sowie die Erneuerung von abgebrochenen Klingenspitzen, für Sie ohne Mehrkosten.

Sollten die Ausbrüche allerdings so groß sein, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, sagen wir Ihnen bescheid.

Wir schleifen ausschließlich nach Stückzahlen und nicht nach Länge der Messer.

 

WICHTIG: Wir schleifen KEINE Keramikmesser


Gem. Kleinunternehmerregelung §19 Abs. 1 UStG wird für unsere Dienstleistung

keine Umsatzsteuer ausgewiesen